Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 4 U 192/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung eines zugewendeten Geldbetrags; Nichtigkeit einer auf eine Schenkung gerichteten Willenserklärung; Geschäftsunfähigkeit wegen einer senilen Demenzerkrankung; Gelegenheitsgeschenke des Betreuers in Vertretung des Betreuten; Vorliegen einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § ... 105 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1.Alternative; ; BGB § 1804; ; BGB § 1901 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1908 i Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Schenkung wegen Geschäftsunfähigkeit - Genehmigungsfähigkeit durch Betreuer nur bei sittlicher Pflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 25.10.2004 - 2 O 577/03
- OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 4 U 192/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 4 U 192/04
Der Richter muss sich jedoch vielmehr mit einer "persönlichen Gewissheit" begnügen, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245 ff (256); NJW 93, 935 ff (937)). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 4 U 192/04
Der Richter muss sich jedoch vielmehr mit einer "persönlichen Gewissheit" begnügen, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245 ff (256); NJW 93, 935 ff (937)).
- OLG Koblenz, 22.08.2012 - 5 U 578/12
Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers
Die darin beschriebenen Ausfallerscheinungen sind indikativ für eine fortgeschrittene Demenz, die den Tatbestand des § 104 Nr. 2 BGB erfüllt (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.05.2007 - 4 U 192/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.02.2011 - 18 U 175/09; OLG München NJW-RR 2009, 1599 ) und von der Erblasserin abgegebene Willenserklärungen nichtig machte (§ 105 Abs. 1 BGB ). - OLG Koblenz, 27.07.2012 - 5 U 578/12
Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers
Die darin beschriebenen Ausfallerscheinungen sind indikativ für eine fortgeschrittene Demenz, die den Tatbestand des § 104 Nr. 2 BGB erfüllt (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.05.2007 - 4 U 192/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.02.2011 - 18 U 175/09; OLG München NJW-RR 2009, 1599) und von der Erblasserin abgegebene Willenserklärungen nichtig machte (§ 105 Abs. 1 BGB).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 21.03.2005 - 4 U 192/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rückerstattung eines Darlehens; Voraussetzung des Wuchertatbestandes; Besonders krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Sittenwidriges Ausbeutungsgeschäft
- Judicialis
BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 181; ; BGB § 609 a.F.
- rechtsportal.de
Rückforderung eines Darlehens wegen Nichtigkeit der Darlehensvereinbarung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 09.09.2004 - 12 O 1781/98
- OLG Bamberg, 21.03.2005 - 4 U 192/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.10.1987 - III ZR 175/86
Nichtigkeit eines Darlehensvertrages wegen Geschäftsunfähigkeit und …
Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2005 - 4 U 192/04
Damit hält die vorliegende Darlehensvereinbarung bereits nach dem Vertragswortlaut die Mitte zwischen einer Fallgestaltung, für die ein i.S. des § 138 BGB tatbestandsmäßiges grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zu bejahen ist (vgl. etwa BGH WM 1988, 195: zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von 40 Jahren), und der vom OLG Brandenburg BB 1999, 655 als noch wirksam beurteilten Vertragskonstruktion (Laufzeit von 17 Jahren, vereinbarter Zinssatz von jährlich 3 % und vorausgegangene Beratung des Darlehensgebers durch zwei Rechtsanwälte).b) Der subjektive Tatbestand des § 138 Abs. 2 BGB erfordert die Ausbeutung besonderer persönlicher Schwächen des Vertragsgegners; anders als bei § 104 Nr. 2 BGB braucht es sich hierbei jedoch nicht um einen krankhaften Zustand zu handeln (BGH WM 1988, 195, 196).
- BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81
Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges …
Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2005 - 4 U 192/04
Denn das Verhältnis zweier Leistungen hängt wesentlich auch davon ab, welche Risiken von den Vertragspartnern übernommen werden (BGH, NJW 1982, 2767; NJW-RR 1990, 1199, 1200).Vielmehr reicht aus, wenn der Wucherer Kenntnis von dem auffälligen Leistungsmissverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation bewusst und gewollt zunutze macht (allgemeine Auffassung, vgl. etwa BGH NJW 1982, 2767, 2768).
- BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89
Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2005 - 4 U 192/04
Denn das Verhältnis zweier Leistungen hängt wesentlich auch davon ab, welche Risiken von den Vertragspartnern übernommen werden (BGH, NJW 1982, 2767; NJW-RR 1990, 1199, 1200). - BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79
Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films - …
Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2005 - 4 U 192/04
Ohne Erfolg wendet sich der Berufungsführer nunmehr gegen die Auffassung des Senats, dass sich das vom Landgericht gefundene Ergebnis auch deshalb als zutreffend erweist, weil im Streitfall - was von Amts wegen zu berücksichtigen war (vgl. etwa BGH, WM 1969, 1256 f.; NJW 81, 1439 f.) - zugleich die Voraussetzungen des Wuchertatbestandes (§ 138 Abs. 2 BGB) erfüllt sind. - OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
Sittenwidrige Knebelung bei Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2005 - 4 U 192/04
Damit hält die vorliegende Darlehensvereinbarung bereits nach dem Vertragswortlaut die Mitte zwischen einer Fallgestaltung, für die ein i.S. des § 138 BGB tatbestandsmäßiges grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zu bejahen ist (vgl. etwa BGH WM 1988, 195: zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von 40 Jahren), und der vom OLG Brandenburg BB 1999, 655 als noch wirksam beurteilten Vertragskonstruktion (Laufzeit von 17 Jahren, vereinbarter Zinssatz von jährlich 3 % und vorausgegangene Beratung des Darlehensgebers durch zwei Rechtsanwälte).